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Für alle Elektrofahrzeuge fördert die Bundesregierung die Reduktion von CO₂ durch die sogenannte THG-Quote. Elli2 ist als Anbieter von Energielösungen eine 100%ige Tochter des Volkswagen Konzerns. Daher kann der Elli Treibhausgasminderungsquoten Service Sie hierbei unterstützen – Sie verkaufen2 Ihre THG-Quote an Elli und erhalten im Gegenzug eine attraktive Prämie1.

So einfach geht es: Elektroauto registrieren und Prämie1 sichern.

  1. Sie wählen Ihren Standort aus
  2. Wählen Ihre Wunschprämie aus
  3. Laden Ihren Fahrzeugschein hoch
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Los geht's

Als Halter eines Elektroautos stehen Ihnen Erlöse aufgrund der CO₂-Einsparungen des Fahrzeugs zu. Diese stammen aus Zahlungen der Mineralölkonzerne, die ihre CO₂-Emissionen ausgleichen müssen. Dazu kaufen sie unter anderem Zertifikate alternativer Krafstoffe, wie Ladestrom. In Deutschland ist dies mit der sogenannten Treibhausgas (THG)-Quote geregelt. Durch uns können Sie daran teilhaben. Wir regeln die komplette Abwicklung mit den Behörden für Sie.

Mit Wunschprämie für nachhaltigere Mobilität belohnt werden!

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG) schreibt seit 2015 Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Instrument zur Minderung von CO2-Ausstößen im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele. Elektroautobesitzer:Innen können von der THG-Quote profitieren, indem sie die ihre Zertifikate für die Verwendung alternativer Kraftstoffe (Strom) ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. So verdient Ihr Elektroauto für Sie Geld.

Wie oft kann ich meine THG-Quote verkaufen?

Die THG-Quote kann aktuell einmal pro Jahr vermarktet werden. Wenn Sie mit uns einen Vertrag abschließen, informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie auch im nächsten Jahr von Ihrer THG-Quote profitieren können. Bis dahin können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Wer kann die THG-Quote verkaufen?

Alle Fahrzeughalter:innen von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen. Elli übernimmt für Sie den Verkauf und die Vermarktung der Quote.

Was benötige ich zum Verkauf meiner Quote?

Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu den THG-Erlösen auf einfache Weise: Um Ihre jährliche E-Prämie zu erhalten, benötigen Sie bei Elli lediglich ein Foto oder einen Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie wenige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und Ihren Antrag online einzureichen. Die Vermarktung Ihrer THG-Quote wird von Elli (Volkswagen Group Charging GmbH) übernommen.

1 Aktuell gesicherter Prämienbetrag. Die zukünftige Entwicklung unterliegt den Schwankungen des Marktpreises.
2 Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist die Volkswagen Group Charging GmbH (Elli), Mollstraße 1, 10178 Berlin
Nach Abschluss eines THG Quoten-Vertrages mit der Volkswagen Group Charging GmbH kümmert sich diese um die Bescheinigung der THG-Quote des auf Sie zugelassenen vollelektrischen Fahrzeugs i.S.d. § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV durch das Umweltbundesamt und vermarktet die zertifizierte THG-Quote im Anschluss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an quotenpflichtige Unternehmen. Nach Bescheinigung der abgetretenen THG-Quote durch das Bundesumweltamt und deren Bestätigung erhalten Sie im Gegenzug von der ELLI Group GmbH die von Ihnen gewählte Prämie laut THG Quoten-Vertrag (z.B. Auszahlung, Gutschein, Gutschrift ). Während der Vertragslaufzeit darf kein Dritter mit der Vermarktung der THG-Quote beauftragt werden und die Prämie laut THG-Quoten-Vertrag kann nur einmal pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit des THG Quoten-Vertrag beträgt 12 Monaten nach Vertragsabschluss . Diese verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Danach kann der THG Quoten-Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. Weitere Voraussetzungen und alle weiteren Informationen und Konditionen entnehmen Sie den AGBs und Datenschutzbestimmungen von Elli.

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

** Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Neufahrzeug.

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